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LASIK Augenoperation |
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Operative Maßnahmen zum Ausgleich von Brechungsfehlern: | Die operative Behandlung von Fehlsichtigkeiten erfreut sich zunehmender Beachtung in Europa und Österreich. Sie erfordert ein hohes Maß an Professionalität, Präzision und Zuverlässigkeit. Die Qualitätssicherung steht im Mittelpunkt unserer Bemühungen, um die optimale Betreuung unserer Patienten zu gewährleisten.
Im Rahmen einer seriösen Aufklärung im Lasik Zentrum steht nicht das medizinisch Machbare, sondern das für den Patienten medizinisch Sinnvolle im Vordergrund.
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Die refraktive Chirurgie stellt für einige Patientinnen und Patienten mit derartigen Problemen eine mögliche Alternative dar. Unter dem Begriff "Refraktive Chirurgie" fasst man alle chirurgischen Eingriffe zur Korrektur von Fehlsichtigkeiten zusammen.
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Voraussetzungen für eine refraktive chirurgische Maßnahme: | • Die Fehlsichtigkeit darf sich in den letzten Jahren nicht mehr entscheidend geändert haben. • Der Patient muss mindestens 18 Jahre alt sein. • Augenkrankheiten, wie z.B. grüner Star (Glaukom), chronische fortschreitende Hornhauterkrankungen, grauer Star (Katarakt), oder Allgemeinkrankheiten, wie z.B. Rheuma, Diabetes mellitus oder systemische Immunerkrankungen sprechen gegen eine Operation. • Medikamenteneinnahmen mit einem Einfluss auf die Heilung der Hornhaut sprechen gegen eine Operation. • Während der Schwangerschaft bzw. Stillzeit sollte keine Behandlung vorgenommen werden. • Bei Vorliegen einer Allergie empfiehlt sich die Durchführung der Operation im allergiefreien Zeitraum.
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Universitätsklinik für Augenheilkunde und Optometrie der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität Salzburg Müllner Hauptstr. 48 , A-5020 Salzburg | | |
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